AGB Werkverträge und Hosting
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Heldency GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Christoph Hemker und Frederik van Landeghem, Kopernikusstr. 14, 30167 Hannover, Deutschland, Tel.: +49 (0) 511 - 51566080, E-Mail: info@heldency.de, Internet: https//www.heldency.de (nachfolgend geschlechtsneutral „Auftragnehmer“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Auftraggeber“, gemeinsam auch „Parteien“).
1.2 Verwendet der Auftraggeber entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen; es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart. Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.4 Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
1.5 Die Leistungen des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer gem. der Ziffern 1.3. und 1.4. dieser AGB. Der Auftragnehmer kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist. Dieses kann z.B. durch Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Mitgliedstaats der Europäischen Union und einen Nachweis seiner Ansässigkeit oder durch sonstige geeignete Legitimationsnachweise (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) erfolgen. Die für den Legitimationsnachweis erforderlichen Daten sind vom Auftraggeber vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
1.6 Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffene, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Erstellung der für den offiziellen Internetauftritt des Auftraggebers erforderlichen Website sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an dieser Website (nachfolgend „Website“ oder „Vertragssoftware“). Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB (ohne § 650 BGB) Anwendung.
2.2 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber ferner Systemressourcen (Speicherplatz) zur Speicherung von Programmen, Bilder, Dokumenten und sonstigen Dateien und Inhalten (nachfolgend „Inhalte“) nebst der Anbindung an das Internet zur Verfügung. Der genaue Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot des Auftragnehmers. Im Übrigen gilt für das Hosting durch den Auftragnehmer Ziffer 3. dieser AGB.
2.3 Sofern zwischen Parteien vereinbart wird, kann der Auftragnehmer nach der Fertigstellung die Wartung und Pflege der Website nach einem gesondert abzuschließenden Wartungs- und Pflegevertrag übernehmen. Im Rahmen eines Wartungsvertrags schuldet der Auftragnehmer ausschließlich die technische Aktualisierung der Website und nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.
3. Hosting durch den Auftragnehmer und Leistungsänderungen
3.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber Systemressourcen gem. der in der Leistungsbeschreibung im Angebot aufgeführten technischen Spezifikationen mit der dort näher beschriebenen Speicherkapazität auf einem virtuellen Server zur Nutzung durch den Auftraggeber zur Verfügung.
3.2 Der Auftragnehmer stellt die Verbindung zwischen dem Server und dem Internet bis zu dem in der Leistungsbeschreibung im Angebot genannten Übergabepunkt (Schnittstelle) her und wird diese aufrecht erhalten, sodass die vom Kunden gespeicherten Inhalte über das Internet abrufbar sind.
3.3 Die Leistungen des Auftragnehmers bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Auftraggeber bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.
3.4 Der Hosting-Dienst des Auftragnehmers wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann dem Auftraggeber deshalb nicht gewährleistet werden. Der Auftragnehmer bemüht sich, den Hosting-Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Auftraggebers stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Hostingausfälle, Hackingeingriffe, Ausfälle der Telekommunikationsleitungen ab dem Übergabepunkt an das Internet, etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung der Hosting-Dienste führen und werden auf das Verfügbarkeitsminimum nicht angerechnet. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen.
3.5 Die Inhalte des für den Auftraggeber bestimmten Speicherplatzes werden vom Auftragnehmer regelmäßig gesichert. Einzelheiten zu Häufigkeit und Verfahren der Sicherung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server.
3.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die für den Auftraggeber auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen des Auftragnehmers zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese zusätzlichen Anforderungen rechtzeitig mitteilen. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer in diesem Fall bis spätestens vier (4) Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt mitzuteilen, ob er seine Inhalte rechtzeitig - das heißt bis spätestens drei (3) Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt - zur Umstellung an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird. Verweigert der Auftraggeber die Anpassung seiner Inhalte oder erklärt er sich hierzu nicht innerhalb vorgenannter Frist gegenüber dem Auftragnehmer, kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt kündigen.
3.7 Der Auftragnehmer übernimmt ferner die Beschaffung der Internet-Domain(s), unter der die Inhalte abrufbar gemacht werden soll. Hierzu hat der Auftraggeber die von ihm gewünschte(n) Internet-Domain(s) zu benennen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit der gewünschten Domain(s) oder die Nichtverletzung fremder Rechte (z.B. Namens-, Marken- oder Titelrechte) durch die Registrierung der gewünschten Domain(s) auf den Auftraggeber. Falls die gewünschte(n) Domain(s) nicht mehr verfügbar sein sollte(n), teilt der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich mit und unterbreitet ihm bis zu drei Alternativvorschläge, die der ursprünglich gewünschten Domain möglichst nahekommen. Der Auftraggeber hat sich dann innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist für einen der Alternativvorschläge zu entscheiden. Lässt der Auftraggeber die vom Auftragnehmer gesetzte angemessene Frist fruchtlos verstreichen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, für den Auftraggeber eine Domain auszuwählen. Die Einholung von Rechten an von der zuständigen Vergabestelle bereits für Dritte registrierten Domains obliegt dem Auftragnehmer nicht. Die Einbindung einer externen Domain, die durch einen weiteren Auftragnehmer verwaltet wird, ist nicht zulässig. Der Auftragnehmer hat die Domain auf den Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu registrieren. Insbesondere bei der Auswahl des Domainnamens und der Registrierungsstelle sowie bei den Verhandlungen über die Konditionen hat der Auftragnehmer die Vermögensinteressen des Auftraggebers selbstständig wahrzunehmen und seine Sachkunde im Dienste des Auftraggebers einzusetzen. Über den Stand und Verlauf seiner Unternehmungen in dieser Angelegenheit hat er dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit Auskunft zu geben und Rechenschaft abzulegen. Sämtliche an der Domain erworbenen Rechte und Namensrechte liegen beim Auftraggeber.
3.8 Der Auftragnehmer behält sich vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Auftraggeber nicht zumutbar. Der Auftragnehmer behält sich darüber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,
soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Auftraggeber ist; oder
wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Auftraggeber ist.
Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Leistungen des Auftragnehmers stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.
4. Leistungen des Auftragnehmers im Hinblick auf die Erstellung der Website
4.1 Die konkrete Leistungsverpflichtung, Inhalt und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen im Hinblick auf die Erstellung und Einräumung der Nutzungsrechte an der Website gem. Ziffer 2.1. dieser AGB bestimmen sich ausschließlich aus dem Inhalt des Angebots Angebot unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.
4.2 Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers nichts anderes ergibt oder etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wird, ist der Auftragnehmer nicht dazu verpflichtet, die Website in bestimmte Suchmaschinen einzutragen bzw. ihn auf Auffindbarkeit in bestimmten Suchmaschinen hin zu optimieren. Verträge über Suchmaschinenmarketing-Dienstleistungen (z.B. Suchmaschinen-Werbung und/oder Suchmaschinenoptimierung) sind somit nicht Vertragsgegenstand dieses Vertrages und werden gesondert zwischen den Parteien vereinbart und sind gesondert zu vergüten.
4.3 Eine Rechts-, Datenschutz- oder Steuerberatung ist nicht Gegenstand dieses Vertrags. Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich die technische Bereitstellung der von ihm angebotenen Leistungen. Eine Gewährleistung aufgrund rechtlicher und/oder datenschutzrechtlicher Mängel ist ausgeschlossen. Die rechtliche und datenschutzrechtliche Prüfung der vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
4.4 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich in Schriftform informieren, wenn er Hindernisse oder Beeinträchtigungen erkennt oder erkennen musste, die Auswirkung auf seine Leistungserbringung haben können.
5. Personal des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist bei der Wahl der für die Erbringung des Leistungsgegenstandes eingesetzten Personen frei. Der Auftragnehmer ist für die sorgfältige Auswahl, hinreichende Qualifikation und regelmäßige Überwachung der eingesetzten Personen verantwortlich. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer im Falle fehlender Qualifikation der eingesetzten Personen oder sonstiger unzumutbarer Gründe unverzüglich hierüber in Schriftform informieren. Gegenüber den eingesetzten Personen ist der Auftragnehmer insbesondere auch in den Räumlichkeiten des Auftraggebers allein weisungsbefugt. Beide Parteien werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern.
6. Subunternehmer des Auftragnehmers
6.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG oder Dritte als Subunternehmer einzuschalten.
6.2 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber spätestens vier Wochen vor der Einbindung eines neuen Unterauftragnehmers für die Erbringung seiner Hosting-Leistungen via E-Mail informieren. Der Auftraggeber kann der Einbindung des Unterauftragnehmers binnen zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung aus wichtigem Grund widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber der Einbindung und finden die Parteien nicht innerhalb einer angemessenen Frist eine einvernehmliche Lösung, kann der Auftraggeber den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Einbindung des Unterauftragnehmers kündigen.
6.3 Der Auftragnehmer wird die Vereinbarungen mit seinem Subunternehmer so ausgestalten, dass sie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser AGB stehen.
7. Vertragsschluss und Vertragssprache
7.1 Der Auftraggeber kann per Telefon, per E-Mail, über das auf der Website des Auftragnehmers vorgehaltene Online-Kontaktformular oder per Online-Videokonferenz eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Auftragnehmer richten.
7.2 Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer auf dessen Anfrage hin ein verbindliches Angebot über die zuvor vom Auftraggeber ausgewählten Leistungen in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail).
7.3 Dieses Angebot kann der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer durch Annahmeerklärung durch Unterschrift des Angebots innerhalb der vom Auftragnehmer im Angebot genannten angemessenen Annahmefrist ab Zugang des Angebots annehmen. Der Tag des Angebotszugangs wird für die Fristberechnung nicht mitgerechnet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Annahmefrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Sitz des Auftraggebers staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber in seinem Angebot besonders darauf hin, dass dieser nicht mehr an sein Angebot gebunden ist, wenn der Auftraggeber dieses nicht innerhalb der vorgenannten Frist annimmt.
7.4 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
7.5 Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber.
8. Pflichten des Auftraggebers im Hinblick auf das Erstellen der Website
8.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer spätestens zu dem zwischen den Parteien vereinbarten Zeitpunkt eigenverantwortlich und unentgeltlich die zur Erstellung der Website erforderlichen Inhalte und Daten sowie einen gegebenenfalls erforderlichen Zugang zu seinen IT-Systemen zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Website verfolgten Zweck zu erreichen.
8.2 Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten und Daten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Auftraggebers zu verwendenden Texte, Photographien, Grafiken und Tabellen.
8.3 Die in den Ziffern 8.1. und 8.2. umschriebenen Daten werden dem Auftragnehmer in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
8.4 Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner („Projektleiter“) sowie einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle das Projekt betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Auftraggeber stellt darüber hinaus diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zur Verwirklichung des Projekts jeweils notwendig sind.
9. Pflichten des Auftraggebers im Hinblick auf das Hosting
9.1 Der Auftraggeber wird die vereinbarten Mitwirkungsleistungen erbringen. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Auftraggeber die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erforderlich und allgemein üblich sind, insbesondere wird
9.1.1. - der Auftraggeber dem Auftragnehmer sämtliche für die Erfüllung der vereinbarten Leistung erforderlichen Rechte an den Inhalten, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung, einräumen;
9.1.2.- der Auftraggeber Zugangsdaten vertraulich behandeln und das ihm vom Auftragnehmer mitgeteilte Passwort unverzüglich ändern. Die Wahl und regelmäßige Aktualisierung eines eigenen Passworts erfolgen gemäß des jeweils aktuellen Stands der Technik. Der Auftraggeber wird das Passwort nur an solche Personen weitergeben, denen er Zugriff eingeräumt hat. Hegt der Auftraggeber den Verdacht, dass die Zugangsdaten abhandengekommen oder anderweitig Dritten zugänglich gemacht wurden, wird er das Passwort unverzüglich ändern und den Auftragnehmer informieren. Wird das Passwort wiederholt falsch eingegeben oder liegen dem Auftragnehmer Anhaltspunkte für eine unsachgemäße Nutzung vor, wird der Auftragnehmer den Zugriff auf das System sperren und nach einer Klärung des Sachverhalts neue Zugangsdaten vergeben (insbes. ein neues Passwort setzen) und dieses dem Auftraggeber mitteilen;
9.1.3.- der Auftraggeber dafür Sorge tragen, dass von den Inhalten einschließlich der von ihm installierten Programme, Skripte oder sonstiger Applikationen keine Gefährdung für die Sicherheit und Integrität der Infrastruktur des Auftragnehmers sowie der darauf befindlichen Daten ausgeht. Hegt der Auftraggeber den Verdacht, dass ein solcher Fall eingetreten ist, hat der den Auftragnehmer unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Besteht der begründete Verdacht, dass eine der vorgenannten Situationen eingetreten ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, Inhalte einschließlich Programmen, Skripten oder sonstigen Applikationen, sofern dies zur Schadensbehebung oder -begrenzung zum konkreten Zeitpunkt erforderlich scheint, zu isolieren, zu deaktivieren, zu deinstallieren und/oder die Anbindung der betroffenen Inhalte an das Internet zu unterbrechen.
9.1.4.- der Auftraggeber dafür Sorge tragen, dass auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Inhalte abgelegt werden, die gegen geltendes Recht, insbesondere Strafrecht, oder behördliche Auflagen verstoßen oder Dritte in ihren Rechten verletzen. Gleiches gilt hinsichtlich der vom Auftraggeber genutzten Internet-Adresse. Besteht der begründete Verdacht eines drohenden oder eingetretenen Verstoßes sowie im Falle der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter, ist der Auftragnehmer, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Auftraggebers, berechtigt die Anbindung der betroffenen Inhalte an das Internet zu unterbrechen oder einzustellen und rechtswidrige Inhalte zu löschen.
9.2 Hat der Auftragnehmer in den vorgenannten Fällen der Ziffern 9.1.4. und 9.1.5. selbst Maßnahmen ergriffen, wird er den Auftraggeber unverzüglich hierüber per E-Mail informieren. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer unverzüglich alle für die Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Informationen zukommen lassen und an der Sachverhaltsaufklärung im erforderlichen Umfang mitwirken. Ferner stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte sowie der damit verbundenen Kosten frei.
9.3 Die vom Auftraggeber auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Auftraggeber prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
9.4 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte dem Auftragnehmer gegenüber wegen Verletzung ihrer Rechte aufgrund vom Auftraggeber auf dem Server abgelegter Inhalte geltend machen. Der Auftraggeber übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in angemessener Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Auftraggeber nicht zu vertreten ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
9.5 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen den Auftragnehmer aufgrund der auf dem Server abgelegten Inhalte ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Auftraggebers die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
9.6 Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für den Auftragnehmer unentgeltlich zu erbringen.
9.7 Die vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Auftraggeber die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung des Auftragnehmers hat, ist der Auftragnehmer von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit.
10. Leistungsänderungen im Hinblick auf das Erstellen der Website
10.1 Der Auftraggeber kann bis zum Zeitpunkt der Abnahme Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, wenn diese für den Auftragnehmer umsetzbar und zumutbar sind. Der Auftragnehmer prüft Änderungsverlangen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang und teilt dem Auftraggeber das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen des Projektzeitplans in Form eines verbindlichen Angebots mit. Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen des Leistungsänderungsverfahrens gemäß vorstehendem Satz 2 erfolgen für den Auftraggeber unentgeltlich.
10.2 Der Auftraggeber wird das Angebot innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Angebots prüfen. Nimmt der Auftraggeber das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer hat sämtliche Arbeitsergebnisse, einschließlich der Dokumentation, an die Änderungen anzupassen. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nicht an, werden die Vertragsparteien den Vertrag unverändert fortsetzen.
10.3 Der Auftragnehmer wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der Auftraggeber weist ihn schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mit.
11. Abnahme der Website
11.1 Nach vollständiger Übergabe und Installation der vom Auftragnehmer fertig gestellten Software bzw. Vertragssoftware wird eine Testphase von 14 Tagen Testphase vereinbart. Diese beginnt mit der vollendeten Installation der die Website enthaltenden Software bzw. Vertragssoftware. Die Testphase ermöglicht dem Auftraggeber eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Software bzw. Vertragssoftware und ihrer Übereinstimmung mit den Spezifikationen in der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers und eine Überprüfung auf etwaige sonstige Mängel hin.
11.2 Der Auftraggeber wird während der Testphase auftretende Fehler der Vertragssoftware dem Auftragnehmer in Text- oder Schriftform (per Brief oder E-Mail) anzeigen. Der Auftragnehmer steht dem Auftraggeber auch während der Testphase zur Verfügung, um gerügte Mängel der Software bzw. Vertragssoftware unverzüglich zu untersuchen und zu beheben.
11.3 Sollten noch während der Testphase Fehler der Software bzw. Vertragssoftware auftreten und zeigt der Auftraggeber diese Fehler dem Auftragnehmer in Text- oder Schriftform (per Brief oder E-Mail) an, so verlängert sich die Testphase bis zur Behebung des Fehlers und um eine sich daran anschließende angemessene Prüfungsfrist.
11.4 Treten während der Testphase auch während eines Lastbetriebes keine wesentlichen Fehler auf oder werden dem Auftragnehmer keine wesentlichen Fehler schriftlich angezeigt, so wird der Auftraggeber eine Erklärung in Textform abgeben, dass die fertig gestellte Software bzw. Vertragssoftware in vertragsgemäßem Zustand fertiggestellt worden ist (Abnahme). Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für den Server, die Datenleitungen, den Internet-Zugang der Nutzer etc.
11.5 Die fertiggestellte Software bzw. Vertragssoftware gilt auch als abgenommen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung der Software bzw. Vertragssoftware eine Frist von 30 Tagen zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
12. Loyalitätspflichten
Der Auftragnehmer darf auch für andere Auftraggeber tätig werden. Einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf es nicht. Dies gilt auch für eine Tätigkeit für einen Wettbewerber des Auftraggebers.
13. Rechteeinräumung Website und Namensnennung
13.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung das ausschließliche und unbeschränkte Recht ein, die vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellte Vertragssoftware einschließlich der dazu gehörenden Unterlagen, Skizzen, Entwürfe, Dokumentation sowie des Quellcodes in sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere diese in allen Medien zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie Dritten Sublizenzen zur Verwendung der Vertragssoftware jedweden Umfangs einzuräumen. Diese Rechtegewährung umfasst sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an der Vertragssoftware ab deren jeweiliger Entstehung, insbesondere auch sämtliche Rechte an der vom Auftragnehmer geschaffenen Benutzeroberfläche („look and feel“), das Online- und Internet-Recht sowie das Recht zur Verfügungstellung auf Abruf („on demand“-Recht).
13.2 Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer im Impressum der Website als Urheber der Website nennen.
14. Vergütung und Zahlungsbedingungen im Hinblick auf das Erstellen der Website
14.1 Die Leistungen des Auftragnehmers werden nach Aufwand vergütet. Sofern sich aus dem Angebot des Auftragnehmers nichts anderes ergibt, versteht sich die Vergütung in EURO und ist ein Nettopreis zzgl. der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
14.2 Mit Abschluss des Vertrags schuldet der Auftraggeber bei einmaligen Projekten eine Anzahlung. Die Höhe der Anzahlung wird gesondert zwischen den Parteien vereinbart und ergibt sich aus dem Angebot des Auftragnehmers. Die Anzahlung ist nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
14.3 Die Restsumme der vereinbarten Vergütung bei einmaligen Projekten für die erbrachten Leistungen und getätigten Aufwendungen ist innerhalb von 10 Tage nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung zur Zahlung fällig.
14.4 Der Auftragnehmer hat darüber hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen und nachgewiesenen Aufwendungen einschließlich der Reise- und Unterbringungskosten. Die Höhe Aufwendungen werden im Angebot des Auftragnehmers angegeben.
14.5 Mit der Vergütung ist auch die Einräumung der Rechte an der Software gemäß Ziffer 13. dieser AGB vollständig abgegolten.
14.6 Für die Rechtzeitigkeit der zuvor genannten Zahlungen ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers maßgebend.
14.7 Sofern zwischen den Parteien nicht anderes vereinbart wird, werden die erbrachten Leistungen nachträglich nach Erbringung der beauftragten Leistungen in Rechnung gestellt.
14.8 Der Auftragnehmer kann von dem Auftraggeber eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertes, der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen.
14.9 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mahnkosten in pauschaler Höhe von 5,00 EUR geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis keiner bzw. geringerer Kosten vorbehalten.
14.10 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Auftragnehmers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
14.11 Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Auftragnehmer erforderlich.
14.12 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Auftragnehmers auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so ist der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
15. Vergütung und Zahlungsbedingungen im Hinblick auf das Hosting
15.1 Der Auftraggeber kann die Vergütung bei Hosting-Leistungen nach seiner Wahl mit nachstehenden Zahlungsarten bezahlen:
15.2 Bei Auswahl der Zahlungsart „Rechnung“ wird die Vergütung 365 Tage im Voraus fällig. Die Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen ohne Skontoabzug nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Verkäufers maßgebend.
15.3 Bei Auswahl der Zahlungsart „SEPA-Lastschrift“ und Erteilung eines entsprechenden SEPA-Lastschriftmandats wird die fällige Vergütung 365 Tage (jährlich) im Voraus zu Beginn eines neuen Lieferintervalls vom Bankkonto des Auftraggebers, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation (sog. Prenotification), abgebucht. Vorabinformation ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) des Anbieters, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt.
Die Vergütung für die Hosting-Leistungen des Auftragnehmers ist bis spätestens zum fünften Werktag eines Monats zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung beginnt mit der Freischaltung des Speicherplatzes durch den Auftragnehmer. Für den Monat, in dem die erstmalige Freischaltung erfolgt, beträgt die Vergütung für jeden Tag, der auf die Freischaltung folgt, 1/30 des vereinbarten Betrages. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Auftraggeber der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Auftraggeber die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.
Die Erbringung der Leistungen durch den Auftragnehmer ist daran gebunden, dass der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Auftraggeber für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
15.4 Im Übrigen gelten die Ziffern 14.9. bis 14.12. dieser AGB entsprechend.
16. Nennung als Referenzkunden
16.1 Der Auftragnehmer ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen. Der Auftraggeber kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen. Im zweiten Fall bleibt der Auftragnehmer berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.
16.2 Die Angabe kann dabei auch online etwa auf der Unternehmenswebseite des Auftragnehmers, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Auftraggebers erfolgen. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.
17. Haftung für Mängel an der Website
17.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erstellte Vertragssoftware vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.
17.2 Der Auftragnehmer erbringt die Gewährleistung durch Nachbesserung oder Lieferung eines fehlerfreien Programmstandes oder einer fehlerfreien Dokumentation. Gelingt die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Auftraggeber die Rechte gemäß §§ 634, 635 BGB geltend machen oder nach fruchtlosem Ablauf einer dem Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung schriftlich gesetzten angemessenen Frist die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter nach Maßgabe des § 637 BGB auf Kosten des Auftragnehmers ausführen lassen. Im Falle der Nachbesserung ist diese auf zwei Nachbesserungsversuche beschränkt.
17.3 Die Haftung für Mängel beträgt zwölf (12) Monate beginnend mit der vollständigen Abnahme gem. Ziffer 11. dieser AGB.
18. Haftung für Schäden
18.1 Hinsichtlich der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt:
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;
soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
18.2 Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 18.1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
18.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
19. Geheimhaltung und Datenschutz
19.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen dieses Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“), insbesondere Informationen, Daten, Ideen, Konzepte und Businessmodelle, Methoden und Know-how vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für Informationen deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie er eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
19.2 Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich für die vertragsgemäße Leistungserbringung und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei verwertet, an Dritte weitergegeben oder sonst genutzt werden. Im Übrigen ist die Verwertung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung vertraulicher Informationen ausgeschlossen, es sei denn, die jeweilige Partei ist gesetzlich zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt bzw. verpflichtet. Sofern gesetzlich zulässig, wird die berechtigte bzw. verpflichtete Partei die jeweils andere Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
19.3 Die Parteien werden die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, (freie) Mitarbeitern oder Dritten, denen vertrauliche Informationen weitergegeben und offengelegt werden, mit der Maßgabe auferlegen, dass die Geheimhaltungspflicht auch über das Ende des jeweiligen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht soweit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
19.4 Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind vertrauliche Informationen, die
19.4.1 bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich allgemein bekannt wurden, ohne gegen die Geheimhaltungspflicht zu verstoßen;
19.4.2 die die jeweils andere Partei unabhängig von diesem Vertrag oder der betroffenen Partei selbst entwickelt hat;
19.4.3 die jeweils andere Partei von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der betroffenen Partei ohne Geheimhaltungsverpflichtung erhalten hat; oder
19.4.4 die von Gesetzes wegen oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden dürfen bzw. müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu berechtigte bzw. verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber rechtzeitig informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.
Der Nachweis für das Vorliegen einer vorbezeichneten Ausnahme obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
19.5 Die Parteien werden die in ihrem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei auf deren Aufforderung nach Vertragsbeendigung herausgeben oder unwiederbringlich vernichten. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse, sofern deren Herausgabe oder Vernichtung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre.
19.6 Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die vereinbarte Vertragslaufzeit und endet automatisch mit der Beendigung der Geschäftsbeziehung.
19.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dasjenige Erfahrungswissen (z.B. Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how), welches im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis des Auftragnehmers oder der vom Auftragnehmer zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist, zu nutzen. Dies gilt nicht im Falle der drohenden Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers. Die Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt.
19.8 Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
19.9 Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien mit dem Abschluss des Hauptvertrags einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVO tätig und wird die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach diesen Bestimmungen und nach den Weisungen des Auftraggebers verarbeiten.
20. Vertragslaufzeit und Kündigung im Hinblick auf das Erstellen der Website
20.1 Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss und endet mit der Abnahme der Website gem. der Ziffern 11.4. und 11.5., ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
20.2 Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Zur Kündigung aus wichtigem Grunde ist der Auftragnehmer insbesondere berechtigt, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
20.3 Kündigt eine der Vertragsparteien diesen Vertrag außerordentlich nach Ziffer 19.2., so entfällt jegliche Zahlungspflicht des Auftraggebers an den Auftragnehmer; bereits in Rechnung gestellte Leistungen werden anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet. Der Auftragnehmer ist zur Rückzahlung der bereits durch den Auftraggeber gezahlten Beträge verpflichtet, soweit die bis zum Zeitpunkt der Kündigung von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht verwertbar sind.
20.4 Der Vertrag kann in Schrift- oder Textform (z.B. per E-Mail oder per Brief) gekündigt werden.
21. Vertragslaufzeit und Kündigung im Hinblick auf das Hosting
21.1 Der Vertrag wird unbefristet, mindestens jedoch für die Dauer von einem (1) Jahr (Mindestlaufzeit) geschlossen. Während der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr und kann dann jeweils wieder mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
21.2 Im Übrigen gelten die Ziffern 20.2. und 20.4. entsprechend.
22. Abwerbung von Personal und Subunternehmern
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das qualifizierte Personal des Auftragnehmers und/oder Subunternehmer sowie dessen Personal während der Laufzeit des Vertrags nicht abzuwerben, sowie für den Fall, dass das Vertragsverhältnis zwischen einer zum qualifizierten Personal gehörenden Person und dem Auftragnehmer gleich aus welchem Rechtsgrund enden sollte, die betroffene Person bis zum Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Beendigung jenes Vertragsverhältnisses nicht zu beschäftigen, sofern nicht der Auftragnehmer die Beendigung herbeigeführt oder im Einzelfall vorher schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB) zugestimmt hat.
23. Höhere Gewalt
Der Auftragnehmer haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Unter Fälle von höherer Gewalt fallen alle unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung je nach Umfang und Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zu unterbrechen und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden können. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Leistungserbringung gerät der Auftragnehmer nicht in Verzug. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
24. Änderungsvorbehalt der AGB
24.1 Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Auftraggeber nicht zumutbar. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Auftraggeber angenommen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen AGB fort.
24.2 Der Auftragnehmer behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,
soweit der Auftragnehmer hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
soweit der Auftragnehmer damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
soweit der Auftragnehmer zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Auftraggeber ist; oder
wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Auftraggeber.
24.3 Das Kündigungsrecht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.
25. Schlussbestimmungen
25.1 Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Auftraggeber, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Auftraggebers, ist ausgeschlossen.
25.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
25.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Stand: 27.11.2023